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Bundesprogramme

Feldschiessen

Eidgenössisches Feldschiessen

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit & Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und solche, die gerne schiessen oder es probieren möchten.

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DIE TEILNAHME KOMMT VOR DEM RANG!

Auch dieses Jahr ist es für Jede und Jeden eine Ehrensache, mit einem grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz. 

WER DARF TEILNEHMEN?

Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden. Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.

MIT WELCHEN WAFFEN DARF TEILGENOMMEN WERDEN?

Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden. Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei. Die Liste der zugelassenen Ordonnanzwaffen, das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiessen ausser Dienst (Hilfsmittelverzeichnis) ist unten angehängt.

WELCHES PROGRAMM WIRD GESCHOSSEN?

1. Teil: Einzelfeuer 

Es werden 6 Schuss innert 6 Minuten abgefeuert und einzeln gezeigt.

2. Teil: Kurzfeuer

Es werden zwei mal je 3 Schüsse in je 60 Sekunden abgefeuert. Gezeigt wird nach je 3 Schüssen.

3. Teil: Schnellfeuer.

Es werden 6 Schüsse in 60 Sekunden abgegeben. Am Schluss wird gezeigt.

GESCHICHTE DES EIDGENÖSSISCHEN FELDSCHIESSENS

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken. Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 08.05.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den  kanton-alen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. “.... von den auf die mittlere Distanz von 300m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen”. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 08.10.1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht.Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann er sich bald nach der Jahrhundertwende durch das Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wett-schiessen zu schaffen. Am 12.06.1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.

Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt. Heute schiessen ca. 60% der Schützinnen und Schützen das Kranzresultat.

Obligatorisch

Schiesspflicht

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Daten
  • Obligatorische Schiesspflicht: Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiess-daten und -zeiten sind unter Abfrage Schiessdaten ersichtlich. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.

  • Nachschiesskurse: Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
    Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

Programm
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4

  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und

  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen
  • Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;

  • Dienstbüchlein;

  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;

  • Amtlicher Ausweis;

  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;

  • Persönlicher Gehörschutz.

Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)
Schiesswesen ausser Dienst

Schiesswesen ausser Dienst

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