2012 sind schiesspflichtig dieArmeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1977. Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Nachschiesskurse Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Programm - 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5 - 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4 - 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden - 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden - 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: - Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten - Dienstbüchlein - Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis - Amtlicher Ausweis - Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug - Persönlicher Gehörschutz