Obligatorisch

2012 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1977. Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

1. Obligatorisch 11.04.2012 Schiesszeit: 17:30 - 19:30
(Meldeschluss 19:00 Uhr)
2. Obligatorisch 19.05.2012 Schiesszeit: 15:30 - 17:30
(Meldeschluss 17:00 Uhr)
3. Obligatorisch 18.08.2012 Schiesszeit: 15:30 - 17:30
(Meldeschluss 17:00 Uhr)
4. Obligatorisch 25.08.2012 Schiesszeit: 15:30 - 17:30
(Meldeschluss 17:00 Uhr)
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.

Programm
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz




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