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2011 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2010 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1977. Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2011: (Sdt und Uof) 1977, sowie 1978 - 1981, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
 
1. Obligatorisch 16.04.2011 Schiesszeit: 15:30 - 17:30
(Meldeschluss 17:00 Uhr)
2. Obligatorisch 08.06.2011 Schiesszeit: 17:30 - 19:30
(Meldeschluss 19:00 Uhr)
3. Obligatorisch 27.08.2011 Schiesszeit: 15:30 - 17:30
(Meldeschluss 17:00 Uhr)
4. Obligatorisch 31.08.2011 Schiesszeit: 17:30 - 19:30
(Meldeschluss 19:00 Uhr)
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Programm
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schüsse Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schüsse Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Merkblatt 2011 [40 KB]

Schiesspflicht 2011 [63 KB]
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